Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte die Hamburger nach dem Abbrennen von 27 Bengalischen Feuern im DFB-Pokalspiel gegen Eintracht Frankfurt (1:2) Ende Oktober zu einer Geldstrafe von 16.200 Euro. St. Pauli hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist rechtskräftig.