DFB-Sportgericht: Leonhardt-Verhandlung erst am 3. September

von Jean-Pascal Ostermeier | sid11:27 Uhr | 17.08.2018
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt den Einspruch von Erzgebirge Aues Präsidenten Helge Leonhardt doch nicht am kommenden Montag. Wie der DFB mitteilte, wurde die mündliche Verhandlung nach einer Bitte von Leonhardts Anwalt auf den 3. September (14.00 Uhr) verschoben. Geleitet wird die Verhandlung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Der 59-jährige Leonhardt war im Juli von dem Gremium wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt worden, wogegen er anschließend Einspruch eingelegt hatte. Leonhardt hatte nach Aues 0:1-Niederlage am letzten Zweitliga-Spieltag der Vorsaison bei Darmstadt 98 das Schiedsrichterteam um Referee Sören Storks mit Spielmanipulation in Verbindung gebracht.

Storks hatte in Darmstadt ein reguläres Tor zur 1:0-Führung Aues nicht anerkannt. Zudem gab es weitere strittige Entscheidungen gegen die Sachsen. Durch die Niederlage verpasste die Elf aus dem Erzgebirge den vorzeitigen Klassenerhalt und musste den Gang in die Relegation antreten, wo die Rettung gegen den Drittligisten Karlsruher SC gelang.

(sid)

Tooor in Nürnberg, ich pack das nicht, ich halt das nicht mehr aus, ich will das nicht mehr sehen... aber sie haben ein Tor gemacht, ich glaube es nicht, aber der Ball ist drin. Ich weiß nicht, wie.

— BR-Reporter Günther Koch bei der legendären Radio-Schlusskonferenz zum Bundesliga-Saisonfinale am 29. Mai 1999.