Sportgericht verhandelt Fall Mannheim am 5. Juli

von Jean-Pascal Ostermeier | sid15:20 Uhr | 26.06.2018
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) beschäftigt sich mit dem Fall Waldhof Mannheim. Es verhandelt am 5. Juli ab 12.30 Uhr in der Frankfurter DFB-Zentrale mündlich die Sportstrafsache gegen den Regionalligisten. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Bei der Verhandlung geht es um die Zuschauer-Ausschreitungen in beiden Aufstiegsspielen zur 3. Liga gegen den KFC Uerdingen. Das Rückspiel am 27. Mai musste sogar abgebrochen werden.

Der DFB-Kontrollausschuss hatte Waldhof Mannheim daraufhin einen Strafantrag zukommen lassen, in dem er neun Punkte Abzug für die neue Saison, eine Geldstrafe von 50.000 Euro und insgesamt acht bis zum Saisonstart umzusetzende Auflagen forderte. Der Verein hat diesem Antrag nicht zugestimmt, weshalb es nun zur mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht kommt.

(sid)

Er wird nun ausgewechselt, da er sehr stark platzverdächtig gefährdet war.

— Sabine Töpperwien